Das muss eine vollständige Verordnung enthalten
Bitte achten Sie darauf, dass die ärztliche Verordnung immer vollständig ausgefüllt ist, damit die Genehmigung ebenso wie die Abrechnung der Leistung möglichst reibungslos verläuft. Eine Verordnung muss folgende Angaben enthalten:
Unvollständige Verordnungen müssen wir leider mit der Bitte um Ergänzung zurückschicken.
Seit Januar 2018 erhalten Sie zu der Genehmigung ein Beiblatt, das Sie zur Abrechnung Ihrer erbrachten Leistung nutzen. Dieses Beiblatt ersetzt das Muster 4 im Abrechnungsverfahren und ist als Original-Beleg und zahlungsbegründende Unterlage gültig. Die zur Genehmigung eingereichte Verordnung (Muster 4) erhalten Sie nicht zurück.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Folgende Krankentransporte müssen nicht vorher genehmigt werden:
- von oder zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus
- zu vor- und nachstationären Leistungen im Krankenhaus (§ 115 a SGB V)
- zu ambulanten Operationen (§ 115 b SGB V)
- zu Vor- und Nachbehandlungen ambulanter Operationen
Weiter Änderungen
Seid 1.Januar 2019 brauchen Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebdürftige mit dem Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt, die auf Muster 4 ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, da die Genehmigung als erteilt gilt (Genehmigungsfiktion).
Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis eines der folgenden merkzeichen enthält:
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern bei uns.